Steuern sparen als Hundebesitzer

Die Vorstellung dass es möglich sein kann durch den Besitz eines Hundes bares Geld bei der Einkommensteuer Veranlagung zurückzubekommen erscheint auf den ersten Blick wie ein Märchen. Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass der deutsche Fiskus nach einer höchstrichterlichen Entscheidung aus der jüngeren Vergangenheit sich tatsächlich in bestimmten Fällen für Hundebesitzer steuerlich erkenntlich zeigt.

Haushaltsnahe Dienstleistung; ein Begriff aus der Einkommensteuer Erklärung

Normalerweise versteht man unter dem Begriff der Haushaltsnahen Dienstleistung eher Aufwendungen für die Betreuung von Personen oder die Berücksichtigung von Aufwendungen für die Reinigung des Eigenheimes durch eine angestellte Putzhilfe.

Wie aber kann es dazu kommen, dass ein Hundebesitzer auch die Kosten fürs professionelle Gassi gehen lassen von der Steuer absetzen kann?

Entscheidung des Bundesfinanzhofes unter dem Aktenzeichen VI B 25/17

Das höchste deutsche Steuergericht, der BFH, hat unter dem vorgenannten Aktenzeichen eine Entscheidung getroffen in der die Betreuung und Pflege von Haustieren steuerlich berücksichtigt werden kann, sofern die Pflegeperson für Ihre Dienstleistung bezahlt wird. Damit wird die Haustierbetreuung steuerlich den Aufwendungen für Reinigungskräfte oder Handwerker gleich gesetzt.

Ist auch das Gassi gehen mit dem professionellen Betreuer für den Hund steuerlich anerkannt?

Wie der Begriff Gassi gehen schon aussagt, verlässt der bezahlte Betreuer des Vierbeiners ja das Haus und somit auch den Bereich der Haushaltsnahen Dienstleistung.

Aber in diesem speziellen Fall zeigt sich, dass das höchste deutsche Finanzgericht auch ein Herz für Tiere zu haben scheint.

Denn es ist möglich den Bereich des eigenen Haushalts oder Grundstücks für 1-2 Stunden zum Ausführen des Hundes verlassen zu können, ohne dass dies für den Hundebesitzer steuerlich schädlich wäre.

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung als Haushaltsnahe Dienstleistung ist allerdings, dass der entlohnte Hundefreund den kleinen Liebling im Hause des Steuerpflichtigen abholt und nach dem Ausführen auch wieder dorthin zurückbringt.

Welche Steuerersparnis ist maximal möglich?

Nach aktueller Rechtsprechung sind Haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 % von höchstens 4.000 Euro Kosten pro Jahr steuerlich absetzbar. Dies ergibt eine mögliche Steuerersparnis von bis zu 800 Euro für das Kalenderjahr.

Wer also beispielsweise einen professionellen Gassi Geher für seinen Vierbeiner mit 100 Euro im Monat entlohnt und somit auf 1.200 Euro Kosten im Jahr kommt, kann davon 20 % seiner Aufwendungen in der Einkommensteuer Erklärung geltend machen und als Ergebnis 240 Euro von seiner Steuerschuld absetzen.

Voraussetzung ist, dass für die erbrachte Dienstleistung eine Rechnung erstellt wird und der Hundeprofi sein erhaltenes Entgelt auch bei seiner eigenen Steuererklärung als Einnahme versteuert.

Was ist, wenn ein Familienmitglied oder Herrchen selbst den Hund ausführt?

Selbstverständlich gibt es keine Steuerersparnis, wenn im Rahmen der Familie sich ein Mitglied liebevoll um den Vierbeiner kümmert und das Gassi gehen unentgeltlich durchgeführt wird. Dies gilt natürlich auch für Herrchen oder Frauchen selbst.

FAZIT:

Man könnte das Gefühl bekommen unser Finanzamt ist „auf den Hund“ gekommen.

In einer Welt mit immer mehr Verordnungen und Bürokratie zeigt sich, dass es auch möglich ist mit dem Halten eines treuen Vierbeiners tatsächlich Steuern zu sparen.

Allerdings ist die korrekte Beauftragung und Bezahlung des Hundeprofis Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes.

Interessante Links & Quellen:

https://www.bild.de/politik/inland/steuererklaerung/tiersitting-von-der-steuer-absetzen-48885960.bild.html